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   BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97   

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https://dejure.org/1998,10399
BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97 (https://dejure.org/1998,10399)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1998 - VII B 231/97 (https://dejure.org/1998,10399)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - VII B 231/97 (https://dejure.org/1998,10399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Inverhältnissetzung von der verpachteten Fläche zu der gesamten landwirtsachtlichen genutzten Fläche des Betriebes bei der Kürzung der Anlieferungsreferenzmenge nach § 7 Abs. 2 der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV)

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97
    Dazu gehört, daß der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage benennt und auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH --, vgl. z.B. Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97
    Soweit die Beschwerde behauptet, das angefochtene Urteil weiche von dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, und daraus die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache herzuleiten versucht (vgl. BFH-Beschluß vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987), ist die Behauptung der Abweichung in der Beschwerdebegründung nicht nachvollziehbar dargelegt.
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97
    Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (Klärungsbedürftigkeit; vgl. BFH-Beschluß vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 01.07.1996 - VIII B 113/95

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97
    Da der BFH im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden ist, erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache schließlich Ausführungen darüber, inwiefern sich die angebliche Grundsatzfrage in dem künftigen Revisionsverfahren auf der Grundlage der in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen stellen würde und folglich die Grundsatzfrage in dem Revisionsverfahren voraussichtlich geklärt werden könnte (Klärungserwartung; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 1. Juli 1996 VIII B 113/95, BFH/NV 1997, 26).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 22/94

    Rechtscharakter der Referenzmengenfestsetzung von Molkereien

    Auszug aus BFH, 28.01.1998 - VII B 231/97
    Daß die angestrebte Revisionsentscheidung Auswirkung auf eine Vielzahl von Fällen hätte, begründet eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache noch nicht (Beschluß des Senats vom 3. Mai 1994 VII B 22/94, BFH/NV 1995, 79).
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